Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen gegenüber anderen Unternehmen erbringen (B2B), verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) auszustellen und zu empfangen. Dies betrifft sowohl kleine als auch große Unternehmen. Ausgenommen sind nur Rechnungen an Endverbraucher (B2C) und Fahrscheine und Rechnungen unter 250 Euro.